Menschenrechte

Menschenrechte – was für ein großer und großartiger Begriff! Es war dreieinhalb Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges, nämlich am 10. Dezember 1948, als die Vereinten Nationen die „Erklärung der Menschenrechte“ beschlossen haben. Eine Erklärung, die aus 30 Artikeln besteht – wie z.B. das Recht auf Freiheit, Gleichheit, Solidarität oder das Verbot der Diskriminierung. Im Grunde genommen – so würde man meinen – sind es Selbstverständlichkeiten, die hier definiert wurden. Allerdings sind Menschenrechte offensichtlich nur auf dem Papier eine Selbstverständlichkeit, denn Menschenrechte tagtäglich – und auf der ganzen Welt – zu leben, das ist ein anderes Kapitel. Fakt ist nämlich:

Tagtäglich – und auf der ganzen Welt – wird gegen Menschenrechte verstoßen.

Wir sind daher allesamt aufgefordert, hellwach zu sein und hinzusehen und uns für die Einhaltung der Menschenrechte stark zu machen. Die Gesellschaft braucht viele Menschen, die sich Seite an Seite dafür einsetzen, dass alle Menschen gleich behandelt werden – ohne Unterschied, in welchem Land sie geboren wurden, ob sie in eine reiche oder arme Familie hineingeboren wurden, ob sie Mädchen oder Bub, ob sie jung oder alt, ob sie gesund oder krank sind, welcher Religion sie angehören…

Kinder in desolaten Familienverhältnissen

Doch leider wissen wir alle nur zu gut: Das Schicksal hängt vielen Menschen oft einen schweren Rucksack um. Sei es, dass Kinder in desolaten Familienverhältnissen aufwachsen müssen; sei es, dass Menschen wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden; sei es, dass Menschen wegen ihrer Herkunft ausgegrenzt werden. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft und jedes Einzelnen, die Menschenrechte in seinem eignen Umfeld zu leben! Und es ist Aufgabe der Politik, dort einzugreifen, Menschen in einem sozialen Netz aufzufangen, sie vor der Ausgrenzung zu bewahren, ihnen Halt zu geben, ihnen Unterstützung zu geben, damit sie wieder Fuß fassen können. Es ist eine nie endende Aufgabe – und ich muss ehrlich sagen: Die Herausforderungen werden nicht weniger; nein, sie nehmen zu…

Stichwort: Das neue Sozialhilfegesetz:

Wenn dieses nicht in wesentlichen Punkten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, wird dieses Sozialhilfegesetz nicht mithelfen, Armut zu bekämpfen, sondern es wird Armut bestrafen und damit wird es neue Armut produzieren! Es waren die sozialdemokratischen Bundesräte, die gegen dieses neue Gesetz eine Verfassungsklage eingebracht haben. Noch liegt die Klage vor Gericht. Eine Entscheidung war für Mitte, Ende November geplant. Man kann nur hoffen, dass die Verzögerung ein gutes Omen ist! Eines kann ich versichern: Die Sozialdemokratie wird nicht ruhen, gegen dieses Gesetz vorzugehen. Nicht zuletzt, weil es zu einem Drittel Kinder trifft. Kinder, mit denen es das Schicksal ohnehin nicht gut gemeint hat.

Armutsgefährdung reduzieren

In Kärnten ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Armutsgefährdung sukzessive zu reduzieren, auch wenn es im Vorjahr – wie in ganz Österreich – wieder zu einem Anstieg gekommen ist. Gelungen ist das in erster Linie durch soziale Unterstützungen. Denn ohne diese sozialen Transfers wären mehr als doppelt so viele Kärntnerinnen und Kärntner betroffen, nämlich rund 150.000. Noch dramatischer wäre die Lage, so auch bei den Pensionen die Transferleistungen gestrichen wären: Dann hätten wir eine Armutsgefährdung von unvorstellbaren 45 Prozent – das wären 234.000 Menschen.
Ich bin überzeugt: Armut ist kein Naturgesetz. Sondern von der Gesellschaft gemacht. Armut ist daher von der Gesellschaft zu lösen. Sollte das Sozialhilfegesetz in seiner derzeitigen Form umzusetzen sein, dann wäre das genau das Gegenteil dessen, was die Menschenrechte postulieren: Nämlich für eine gleichberechtigte Gesellschaft zu sorgen, in der niemand zurückgelassen wird.

Die Kärntner SPÖ kümmert sich darum – und wird das weiterhin tun!

Beate Prettner, 10. November 2019

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