Ausspannen und Kraft tanken: Kärnten ermöglicht pflegenden Angehörigen eine kostenlose „Auszeit“-Woche, Anmeldungen für Herbst sind ab ersten September möglich. Die erste Urlaubswoche startet am 13. November, drei Wochen stehen zur Auswahl.
„Sich der Pflege eines Familienmitgliedes zu widmen, ist eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen“,
ist Gesundheitsreferentin Landesrätin Beate Prettner überzeugt. Kärnten hat ein vielfältiges Entlastungspaket für pflegende Angehörige entwickelt, das jedes Jahr um weitere Angebote erweitert wird.
„Pflegende Angehörige sind die Stütze unseres Pflegewesens. Wir müssen alles tun, um sie zu entlasten.“
Kostenlose Urlaubswoche
Eine der Maßnahmen ist die kostenlose Urlaubswoche: Die Auszeit umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis in einem Gesundheitshotel. Inbegriffen sind sämtliche individuelle Therapieanwendungen; Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und – wenn gewünscht – kurärztliche Untersuchungen sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung.
Anspruchsberechtigt ab Pflegestufe Zwei
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen nahen Verwandten ab der Pflegestufe Zwei (im Falle von Demenz) bzw. ab der Pflegestufe Drei betreuen. Wie die Gesundheitsreferentin versichert, sei noch nie jemand abgewiesen worden, sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben waren.
„Wir können unser Kontingent im Fall des Mehrbedarfs aufstocken.“
Land Kärnten sorgt für Pflege-Ersatz
Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Betreuungsprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz:
„Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt – über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege. Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegekoordinatoren in den Gemeinden sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“,
versichert die Gesundheitsreferentin.
Anmeldung ab September möglich
Ab Freitag, ersten September ist die Anmeldung für den Herbsturlaub möglich. Zur Auswahl stehen drei Wochen (Erster Turnus vom 19. November bis 26. November 2023; Zweiter Turnus vom dritten bis zehnten Dezember 2023; Dritter Turnus vom zehnten bis 17. Dezember 2023). Anmeldeschluss ist der 13. Oktober. Anträge sind bei den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich.