Offizielle Sachkundekurse für Hundehalterinnen und -halter starten erst 2026

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Aktuell mehren sich Meldungen verunsicherter Tierhalterinnen und -halter, insbesondere Hundebesitzerinnen und -besitzer, die von vermeintlich verpflichtenden Sachkundekursen berichten. In einzelnen Fällen wurden bereits Kostenbeiträge kassiert – mit dem Hinweis, es handle sich um die künftig geforderte Sachkunde laut österreichischem Tierschutzgesetz.
Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner stellt klar:

„In Kärnten gibt es aktuell noch keine offiziell anerkannten Sachkundekurse. Angebote, die derzeit als solche beworben werden, sind nicht gültig – lassen Sie sich nichts vormachen!“

Offizielle Kurse starten erst 2026

Die Novelle des Tierschutzgesetzes sieht ab Mitte 2026 einen verpflichtenden Sachkundekurs für neue (!) Halterinnen und Halter folgender Tierarten vor: Hunde, Reptilien und Amphibien sowie Papageienvögel (mit Ausnahmen wie Wellensittichen und Nymphensittichen). Doch die konkrete Verordnung zur Umsetzung dieser Kurse wird derzeit seitens des zuständigen Bundesministeriums noch erarbeitet – der Start der offiziellen Kurse in Kärnten ist für das Frühjahr 2026 geplant, Basis dafür ist die Verordnung.
Was Tierhalterinnen und -halter jetzt wissen müssen, fasst Prettner zusammen:

„Es gibt derzeit noch keine anerkannten Sachkundekurse in Kärnten. Kurse, die aktuell als ,offiziell‘ beworben werden, sind nicht gültig. Die künftigen Sachkundekurse werden vom Land Kärnten organisiert und von eigens autorisierten Vortragenden abgehalten.“

Für bestehende Tierhaltungen besteht keine Verpflichtung, der künftige Kurs wird aber empfohlen. Die gesetzlich verpflichtende Sachkunde gilt erst für neue Haltungen ab Mitte 2026.

Ohne Verordnung kein offizieller Kurs

Prettner appelliert an die Menschen in Kärnten:

„Wir bereiten alles sorgfältig vor. Es gibt keinen Grund zur Eile oder zur Verunsicherung. Informieren Sie sich direkt beim Land Kärnten, nicht bei dubiosen Anbietern.“

Auch an gewerbliche Anbieter und Vereine ergeht ein deutlicher Hinweis:

„Solange die bundesweite Verordnung nicht vorliegt, kann kein Kurs offiziell als Sachkundekurs im Sinne des Tierschutzgesetzes anerkannt werden.“

Sobald die Rahmenbedingungen durch den Bund fixiert sind, wird das Land Kärnten umfassend informieren.
Quelle: LPD Kärnten