Kärntner Sozialratgeber 2023: „Druckfrische“ Sozial-Hilfen

LH Peter Kaiser und LHStv.in Beate Prettner präsentieren den Sozialratgeber 2023. Foto: Büro LH Kaiser
Von A wie Absetzbeträge und B wie Bildungsförderungen über G wie Gutscheinheft für Eltern und M wie mehrstündige Betreuung bis hin zu U wie Umbauten zu Hause für Barrierefreiheit und Z wie Zahngesundheitszentren: Mit dem Kärntner Sozialratgeber 2022 hat das Land Kärnten im Vorjahr erstmals alle Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsangebote in einem eigenen „Buch“ aufgelistet.

„Broschüre wäre zu kurz gegriffen, immerhin handelt es sich um 200 Seiten“,

betonten damals Landeshauptmann Peter Kaiser und Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner. Ab sofort liegt die aktualisierte Ausgabe, der Kärntner Sozialratgeber 2023, druckfrisch auf.

„Diese Ausgabe enthält einerseits sämtliche finanzielle Anpassungen und Erhöhungen, die ab 1.1.2023 gültig sind, und andererseits alle Neuerungen, die im Laufe des heurigen Jahres in Kraft treten“,

erklären Kaiser und Prettner heute, Samstag.

„Mit dem Sozialratgeber wollen wir die Kärntnerinnen und Kärntner so unkompliziert und übersichtlich wie möglich darüber informieren, welche Ansprüche sie haben, welche Hilfen zur Verfügung stehen, wo und wie das Land Kärnten ihnen aktiv unter die Arme greift.“

Der Landeshauptmann und die Sozialreferentin sind überzeugt:

„Seit Jahrzehnten war es nicht so wichtig und notwendig wie in diesen herausfordernden Zeiten, unsere Bevölkerung mit den unterschiedlichsten Maßnahmen zu unterstützen. Deshalb hat das Land zu den bereits bestehenden Angeboten wiederum viele weitere Hilfen auf den Weg gebracht. Doch was oder wem nützen Maßnahmen, wenn diese nicht den Weg zu den Betroffenen finden? Genau deshalb ist der Sozialratgeber so wichtig.“

Entstanden ist das 204 Seiten starke Buch in enger Zusammenarbeit zahlreicher Abteilungen des Landes (allen voran die Abteilung Soziale Sicherheit unter Federführung von Liliane Kitz sowie die Abteilung Gesundheit und Pflege), der Verein LOTSE mit Emina Muric und Marlene Myslivec und unter Einbeziehung der Bundesministerien, des Bundeskanzleramtes sowie der PVA, AUVA, ÖGK, AK, ÖBB und des AMS.

„Für die Neuausgabe 2023 hat das Team ganze Arbeit geleistet. Und so ist es möglich, dass der aktualisierte Sozialratgeber schon zur Abholung bereitliegt. Ein Teil wird von uns gezielt an Institutionen, Vereine und Organisationen verschickt“,

teilt Prettner mit.
Gerne kann man sich für zusätzliche Exemplare an die Abt. 4 – Soziale Sicherheit im Amt der Kärntner Landesregierung wenden (Telefon: 050/536-14504; Mail: abt4.post@ktn.gv.at). Natürlich steht der Kärntner Sozialratgeber 2023 auch online zur Verfügung – unter www.ktn.gv.at. Außerdem haben wir die entsprechenden Kapitel „Angebote und Informationen für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen“ in elektronischer Form barrierefrei und in leichter Sprache verfasst, informiert Prettner. Sie und Kaiser appellieren, vom Sozialratgeber und den zahlreichen Fördermaßnahmen des Landes Kärnten Gebrauch zu machen.
Quelle: LPD Kärnten