Der Entwurf des Regionalen Strukturplans Gesundheit 2030 (RSG 2030) hat heute, Montag (13. Oktober 2025), den Weg in die Regierungssitzung gefunden und wird nun – auf Antrag – auch dem Kärntner Landtag zur Behandlung übermittelt.
„Obwohl der RSG formal nicht den Landtag passieren müsste, wollen wir die breite Diskussion. Es ist ein Zukunftsprogramm, das alle betrifft – daher soll auch der Landtag die Gelegenheit haben, sich vertieft damit auseinanderzusetzen“,
betont Gesundheitslandesrätin Beate Prettner.
Der Entwurf wurde bereits im Gesundheitsausschuss präsentiert und vergangene Woche an den Bund zur Prüfung auf ÖSG- und Rechtkonformität übermittelt. Der Beschluss des RSG in der Landes-Zielsteuerungskommission soll am 24. November erfolgen.
„Der RSG 2030 ist unser Versorgungsplan und Zukunftsprogramm für eine sichere, wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Kärnten“,
so die Landesrätin.
„Wir bauen das Angebot außerhalb der Spitäler stark aus, schaffen kürzere Wege und Wartezeiten, entlasten Spitalsambulanzen und sichern unsere Spitalsstandorte langfristig ab.“
Fokus auf Ausbau des niedergelassenen Bereichs
Konkret sieht der RSG 2030 einen deutlichen Ausbau des niedergelassenen Bereichs vor – mit bis zu zehn zusätzlichen Primärversorgungseinheiten (PVE) mit erweiterten Öffnungszeiten und multiprofessionellen Teams sowie bis zu acht neuen Ambulatorien in Wartezeiten-intensiven Fachrichtungen wie z. B. Augenheilkunde oder Dermatologie. Ergänzend werden zusätzliche fünf Facharzt-Kassenstellen geschaffen und im auch Klinikum Klagenfurt eine Erstversorgungsambulanz (EVA) eingerichtet – nach dem erfolgreichen Modell des LKH Villach, wo 87 Prozent der Fälle ohne Spitalsaufnahme abgeschlossen werden konnten.
Klare Versorgungsaufträge für die Spitäler
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Spezialisierung und klaren Versorgungsaufträgen für jedes Fondskrankenhaus. Kärnten ist damit das erste Bundesland Österreichs, das jedem Spital einen definierten Auftrag zuweist und so langfristige Sicherheit für alle Standorte schafft. Durch Kooperationen zwischen den Häusern werden Effizienz und Qualität gesteigert.
Auch die Digitalisierung spielt eine zentrale Rolle. Die Gesundheitshotline 1450 soll zu einem zentralen Zugangspunkt für medizinische Beratung und Terminvergabe ausgebaut werden, Telemedizin und digitale Angebote werden weiterentwickelt, um Wartezeiten zu verkürzen und Wege zu ersparen. Gleichzeitig wird die Übergangspflege massiv gestärkt, um Patientinnen und Patienten nach einem Spitalsaufenthalt sicher und gut begleitet nach Hause zu entlassen.
„Kärnten übernimmt Verantwortung – für Patientinnen und Patienten, für das Gesundheitspersonal und für stabile Strukturen. Der RSG 2030 steht für eine moderne, erreichbare und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung – heute und in Zukunft“,
fasst Landesrätin Prettner zusammen.
Quelle: LPD Kärnten